Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Shop-AGB)

Daniel [D] Industriemotoren
Inhaber: Daniel Dabbagh
Eichendorffstraße 66
71665 Vaihingen an der Enz
Deutschland

Stand: 16. September 2026 – ausschließlich B2B

§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Warenverkauf (Shop-AGB) gelten für sämtliche Kauf- und Lieferverträge über Waren, Ersatzteile, Motoren, Austauschmotoren, Aggregate, Baugruppen, elektronische Komponenten und sonstige Produkte, die über den Online-Shop oder unter Bezugnahme auf dort dargestellte Produkte mit Daniel [D] Industriemotoren geschlossen werden.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden über diesen Shop nicht geschlossen.

Der Käufer bestätigt mit seiner Bestellung, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn Daniel [D] Industriemotoren ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Anbieter und Vertragspartner

Vertragspartner ist Daniel [D] Industriemotoren, Inhaber Daniel Dabbagh, Eichendorffstraße 66, 71665 Vaihingen an der Enz, Deutschland.

E-Mail: info@danield-online.com
Telefon: +49 171 6433173

Für eigenständige Service-, Wartungs-, Diagnose-, Reparatur- und Montageleistungen gelten die gesonderten Service- und Leistungsbedingungen (Service-AGB).

§ 3 Produktdarstellungen und technische Angaben

Produktabbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Leistungsangaben, technische Daten, Herstellerangaben, Referenznummern und Beschreibungen dienen der Produktinformation und technischen Zuordnung.

Verbindlich ist die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit des konkret verkauften Produkts. Handelsübliche oder technisch bedingte Änderungen bleiben zulässig, soweit sie die vereinbarte Verwendung nicht unzumutbar beeinträchtigen.

Abbildungen können beispielhaft sein. Dies gilt insbesondere bei gebrauchten, instandgesetzten und Austauschprodukten.

§ 4 Bestellung und Vertragsschluss

Die Darstellung von Produkten im Online-Shop stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Produkte ab.

Eine automatisierte Eingangs- oder Bestellbestätigung dokumentiert zunächst lediglich den Eingang der Bestellung, sofern aus ihrem Inhalt nicht eindeutig eine Annahme hervorgeht.

Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Annahmeerklärung, Zahlungsaufforderung, Versandbestätigung oder Auslieferung der Ware zustande, sofern hierdurch die Annahme des Kaufangebots eindeutig zum Ausdruck kommt.

§ 5 Anfrageartikel

Produkte, die mit „Anfragen“, „Preis auf Anfrage“, „Verfügbarkeit anfragen“ oder vergleichbar gekennzeichnet sind, stellen kein unmittelbar bestellbares Angebot dar.

Eine Anfrage begründet keinen Anspruch auf Lieferung, Reservierung, Verfügbarkeit oder einen bestimmten Preis.

Die Aufnahme einer Teilenummer oder Katalogposition in die Produktdatenbank bedeutet insbesondere nicht, dass der betreffende Artikel jederzeit verfügbar oder beschaffbar ist.

§ 6 Preise und Umsatzsteuer

Maßgeblich ist der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis. Preisangaben verstehen sich gegenüber Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und gegebenenfalls anfallender Versand-, Verpackungs-, Fracht-, Zoll- und sonstiger vereinbarter Nebenkosten.

Individuelle Angebote und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor allgemeinen Shopangaben.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich ein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde.

Ein Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.

Bei vereinbarter Vorkasse besteht die Lieferpflicht grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Verzugszinsen, Verzugspauschalen und weitergehende gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

§ 8 Lieferung und Versand

Lieferort, Versandart und Transportmittel bestimmen sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Fehlt eine besondere Vereinbarung, erfolgt der Versand an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift mit einem geeigneten Versand- oder Logistikdienstleister.

Der Käufer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Lieferanschrift sowie besonderer Zufahrts-, Entlade- und Annahmeanforderungen verantwortlich.

§ 9 Lieferzeiten

Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

Angegebene Verfügbarkeiten und Lieferzeiten können von Hersteller- und Vorlieferantenbeständen abhängen.

Nicht von Daniel [D] Industriemotoren zu vertretende Lieferverzögerungen verlängern die Lieferzeit im gesetzlich zulässigen Umfang angemessen.

§ 10 Teillieferungen

Zumutbare Teillieferungen sind zulässig, soweit sie den Vertragszweck nicht unangemessen beeinträchtigen.

§ 11 Gefahrübergang

Beim Versendungskauf zwischen Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über.

§ 12 Annahmeverzug

Nimmt der Käufer ordnungsgemäß angebotene Ware nicht ab oder verzögert er schuldhaft Versand, Annahme oder erforderliche Mitwirkung, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Notwendige und angemessene Lager-, Rücktransport-, erneute Versand- und sonstige Mehrkosten können dem Käufer berechnet werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des für die jeweilige Ware geschuldeten Kaufpreises einschließlich der hierzu gehörenden Nebenforderungen Eigentum von Daniel [D] Industriemotoren.

Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bis zur vollständigen Zahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter sind Daniel [D] Industriemotoren unverzüglich mitzuteilen.

§ 14 Untersuchungs- und Rügepflicht

Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, gilt § 377 HGB. Der Käufer hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.

Zeigt sich später ein zunächst nicht erkennbarer Mangel, ist dieser nach Entdeckung unverzüglich anzuzeigen.

§ 15 Sachmängel und Nacherfüllung

Für Sachmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.

Daniel [D] Industriemotoren ist zunächst Gelegenheit zur Prüfung des behaupteten Mangels und zur gesetzlich geschuldeten Nacherfüllung zu geben.

Der Käufer darf die beanstandete Ware nicht ohne sachlichen Grund verändern, zerlegen oder durch Dritte reparieren lassen, bevor eine angemessene Prüfung ermöglicht wurde. Dringende Maßnahmen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden bleiben unberührt.

§ 16 Gebrauchte und instandgesetzte Produkte

Gebrauchte, überholte oder instandgesetzte Produkte sind keine Neuware. Gebrauchsspuren sowie alters- und laufzeittypische Veränderungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.

Eine bestimmte Restlebensdauer oder zukünftige Betriebsstundenzahl wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 17 Austauschmotoren und Altteilrückgabe

Bei ausdrücklich als Austauschmotor, Austauschteil oder Austauschaggregat angebotenen Produkten setzt der vereinbarte Austauschpreis die fristgerechte Rückgabe eines entsprechenden Altteils in wiederaufarbeitungsfähigem Zustand voraus, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Das Altteil muss der vereinbarten Type und Ausführung entsprechen, vollständig sein und die für eine fachgerechte Wiederaufarbeitung wesentlichen Grundkomponenten enthalten.

Ein Altteil ist insbesondere nicht wiederaufarbeitungsfähig, wenn wesentliche Grundkomponenten fehlen oder irreparabel beschädigt sind, Motorblock oder Gehäuse nicht fachgerecht reparierbare Brüche oder Durchschläge aufweisen, erhebliche Brand-, Frost- oder Korrosionsschäden vorliegen oder das Altteil durch unsachgemäße Zerlegung erheblich beschädigt wurde.

Die bloße Rücksendung bedeutet noch keine Anerkennung als austauschfähig. Daniel [D] Industriemotoren ist berechtigt, das Altteil nach Eingang fachgerecht zu prüfen.

§ 18 Altteilpfand

Ist ein Altteilpfand, Altteilwert oder sonstiger Sicherungsbetrag vereinbart, erfolgt eine Gutschrift oder Erstattung erst nach fristgerechtem Eingang und positiver Prüfung des Altteils auf Wiederaufarbeitungsfähigkeit.

Erfüllt das Altteil die vereinbarten Voraussetzungen nicht, besteht kein Anspruch auf vollständige Erstattung des für ein wiederaufarbeitungsfähiges Altteil vereinbarten Betrags.

§ 18a Garantie für Austauschmotoren

Für von Daniel [D] Industriemotoren ausdrücklich als Austauschmotor verkaufte Motoren wird eine Garantie von einem Jahr ab Rechnungsstellung gewährt, sofern im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Die Garantie bezieht sich auf die Funktionsfähigkeit der im vereinbarten Lieferumfang enthaltenen und von Daniel [D] Industriemotoren gelieferten beziehungsweise im Rahmen der Wiederaufarbeitung bearbeiteten Motorkomponenten bei bestimmungsgemäßem Einsatz.

Voraussetzung sind fachgerechter Einbau und Inbetriebnahme, Einhaltung der jeweiligen Wartungs- und Betriebsvorgaben, geeignete Betriebsstoffe sowie ein Betrieb innerhalb der technisch zulässigen Betriebsbedingungen.

Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch Überhitzung, Schmierölmangel, unzureichenden Öldruck, ungeeignete oder verunreinigte Betriebsstoffe, Kühlmittelmangel, Frost, Überlastung, unzulässige Betriebsparameter, fehlerhafte Einstellung oder Parametrierung, unsachgemäßen Einbau, Fehlbedienung, äußere Einwirkungen sowie nicht freigegebene Veränderungen oder Eingriffe durch den Käufer oder Dritte, soweit der jeweilige Umstand für den Schaden ursächlich ist.

Nicht umfasst sind Komponenten und Anbauteile, die nicht Bestandteil des vereinbarten Lieferumfangs des Austauschmotors waren.

Ein Garantiefall ist unverzüglich unter Angabe der Rechnungsnummer, Motoridentifikation, Betriebsstunden seit Inbetriebnahme und Fehlerbeschreibung anzuzeigen. Vor Zerlegung oder Reparatur durch Dritte ist Daniel [D] Industriemotoren grundsätzlich Gelegenheit zur Prüfung zu geben.

Liegt ein Garantiefall vor, erfolgt die Garantieleistung nach Wahl von Daniel [D] Industriemotoren durch fachgerechte Nachbesserung oder Ersatz der von der Garantie erfassten mangelhaften Komponente beziehungsweise, soweit erforderlich, des Austauschmotors.

Gesetzliche Mängelrechte werden durch diese zusätzliche Garantie nicht eingeschränkt.

§ 19 Ersatzteilidentifikation

Bei Industrie- und Stationärmotoren können äußerlich ähnliche Komponenten abhängig von Motortyp, Seriennummer, Bauzustand, Leistungsausführung, Emissionsstufe oder Steuerungsstand technisch unterschiedlich sein.

Der Käufer hat die zur eindeutigen Zuordnung erforderlichen Angaben vollständig und richtig bereitzustellen.

Bestellt der Käufer ausschließlich anhand eigener Angaben oder einer selbst ausgewählten Teilenummer, trägt er das Risiko einer Fehlzuordnung, soweit die gelieferte Ware der bestellten Spezifikation entspricht und Daniel [D] Industriemotoren die Fehlzuordnung nicht zu vertreten hat.

§ 20 OEM-, Referenz- und Vergleichsnummern

OEM-, Hersteller-, Referenz- und Vergleichsnummern dienen der technischen Identifikation und Zuordnung.

Die Nennung einer Hersteller- oder OEM-Nummer bedeutet nicht automatisch, dass es sich um ein Originalteil des genannten Herstellers handelt. Maßgeblich ist die konkrete Produktkennzeichnung.

§ 21 Einbau und Verwendung

Ersatzteile, Motoren, Steuerungen und technische Komponenten sind entsprechend ihrer technischen Bestimmung sowie den einschlägigen Hersteller-, Sicherheits- und Einbauvorgaben einzubauen und zu betreiben.

Der Käufer ist für fachgerechten Einbau, Parametrierung, Inbetriebnahme und Betrieb verantwortlich, soweit Daniel [D] Industriemotoren nicht ausdrücklich mit diesen Leistungen beauftragt wurde.

§ 22 Elektronische und programmierbare Komponenten

Bei Steuergeräten, Reglern, Displays, Frequenzumrichtern, Sensorik, Aktorik und sonstigen elektronischen Komponenten kann die Verwendbarkeit insbesondere von Softwarestand, Parametrierung, Firmware, Schnittstellen und Anlagenkonfiguration abhängen.

Programmierung, Parametrierung, Lizenzierung, Datenmigration oder Inbetriebnahme sind nur Bestandteil der Lieferung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 23 Angaben des Käufers

Der Käufer ist für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten technischen Daten, Zeichnungen, Teilenummern, Maße sowie Motor- und Anlageninformationen verantwortlich.

Zusätzlicher Aufwand aufgrund vom Käufer zu vertretender unrichtiger oder unvollständiger Angaben kann berechnet werden.

§ 24 Rücknahme und Wiedereinlagerungsgebühr

Für Unternehmer besteht außerhalb gesetzlicher Rechte kein allgemeines Widerrufs- oder Rückgaberecht.

Die Rücknahme mangelfreier oder falsch bestellter Ware erfolgt ausschließlich freiwillig und nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Daniel [D] Industriemotoren.

Bei einer genehmigten freiwilligen Rücknahme wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15 % des Netto-Warenwertes der zurückgenommenen Ware berechnet beziehungsweise von der Gutschrift abgezogen.

Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass durch die Rücknahme keine oder wesentlich geringere Kosten beziehungsweise Aufwendungen entstanden sind.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Ware vollständig, unbeschädigt, unbenutzt und wiederverkaufsfähig zurückgegeben wird.

Eine freiwillige Rücknahme kann insbesondere bei Sonderbeschaffungen, kundenspezifisch bestellter oder bearbeiteter Ware, eingebauten oder geöffneten elektronischen Komponenten, programmierten oder parametrierten Teilen sowie gebrauchten oder instandgesetzten Einzelstücken abgelehnt werden.

Die Rücksendekosten trägt bei einer freiwilligen Rücknahme grundsätzlich der Käufer, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

§ 25 Transportschäden

Äußerlich erkennbare Transportschäden sollen bei Ablieferung gegenüber dem Frachtführer dokumentiert und Daniel [D] Industriemotoren unverzüglich mitgeteilt werden.

Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.

§ 26 Verpackung und Rücktransport

Motoren, Aggregate, Turbolader, Zylinderköpfe, elektronische Baugruppen und sonstige empfindliche oder schwere Komponenten sind bei Rücksendungen fachgerecht und transportsicher zu verpacken.

Organisiert der Käufer den Rücktransport, ist er für ausreichende Verpackung und Ladungssicherung verantwortlich.

§ 27 Haftung

Daniel [D] Industriemotoren haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 28 Produktionsausfall und Folgeschäden

Ansprüche wegen Produktionsstillstand, Nutzungsausfall, entgangenem Gewinn, Ausfall von Energieerzeugung oder sonstigen mittelbaren wirtschaftlichen Folgen richten sich nach den vorstehenden Haftungsregelungen.

Bei lediglich leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 29 Höhere Gewalt und Lieferketten

Daniel [D] Industriemotoren übernimmt kein uneingeschränktes Beschaffungsrisiko für Waren, die von Herstellern oder Vorlieferanten bezogen werden müssen, sofern nicht ausdrücklich eine Beschaffungsgarantie übernommen wurde.

Ereignisse höherer Gewalt sowie außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegende erhebliche Lieferketten-, Energie-, Transport- oder Kommunikationsstörungen verlängern betroffene Leistungsfristen im gesetzlich zulässigen Umfang angemessen.

§ 30 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Käufer kann mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.

§ 31 Produktdaten, Datenblätter und geistiges Eigentum

Eigene Produktbeschreibungen, Fotografien, Grafiken, Tabellen, technische Zuordnungen, Datenblätter, Texte, Strukturierungen und sonstige Inhalte des Shops können urheberrechtlich, datenbankrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt sein.

Eine systematische Vervielfältigung, Veröffentlichung oder gewerbliche Verwertung eigener geschützter Inhalte bedarf der Zustimmung, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.

Rechte von Herstellern und sonstigen Dritten bleiben unberührt.

§ 32 Automatisierte Datenübernahme und Scraping

Eine automatisierte, systematische oder massenhafte Auslesung des Produktkatalogs, der Produktdatenbank, technischer Zuordnungen oder eigener geschützter Inhalte zum Aufbau oder zur Anreicherung konkurrierender Produkt-, Preis-, Teile- oder Referenzdatenbanken ist ohne vorherige Zustimmung untersagt, soweit eine solche Nutzung nicht gesetzlich erlaubt ist.

Die Umgehung technischer Zugriffsbeschränkungen oder Sicherheitsmaßnahmen ist untersagt.

Zulässige Suchmaschinenindexierung und gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.

§ 33 Elektronischer Geschäftsverkehr

Vor Abgabe einer Bestellung kann der Käufer seine Eingaben über die im Shop bereitgestellten Funktionen prüfen und korrigieren.

Die Bestelldaten werden im Rahmen der technischen und gesetzlichen Anforderungen verarbeitet und gespeichert.

Diese Shop-AGB sind auf der Website abrufbar und können gespeichert oder ausgedruckt werden.

§ 34 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Website, Online-Shop, Bestellung, Zahlung und Versand ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

§ 35 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dessen Ausschluss gesetzlich zulässig ist.

Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand am Sitz von Daniel [D] Industriemotoren vereinbart.

Daniel [D] Industriemotoren bleibt berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

§ 36 Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Shop-AGB.

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt grundsätzlich unberührt.

Maßgeblich ist die bei Abschluss des jeweiligen Kaufvertrags wirksam einbezogene Fassung dieser Shop-AGB.

Stand: 16. September 2026